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Ihr Rechtsanwalt in Sachen Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht
„Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ (Berufsordnung i.d.F. 01.11.2012)
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Edmund Fleck
Rechtsanwalt
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