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Verwaltungsrecht

Tätigkeitsschwerpunkt Verwaltungsrecht

„Gehe nicht zu einem Ferscht, wenn du nicht gerufen werscht.“ (Sprichwort)

Nicht ganz grundlos tritt der Mandant der „Verwaltung“, die dem Sprichwort nach ohne Bürger erheblich besser funktionieren würde, mit einem gewissen Maß an Skepsis gegenüber. Egal ob beim Bürgeramt, bei der Beantragung einer Genehmigung, im Streit um die Versetzung in der Schule oder bei der Zulassung zum Studium, jeder kennt diesen Punkt, an dem man nicht mehr weiter kommt, verzweifelt, oder am besten einfach mal eine Beratung beim Rechtsanwalt in Anspruch nimmt.

Dies gilt natürlich und erst recht auch für alle die Fälle, in denen die öffentliche Verwaltung, z.B. in Gestalt der Ordnungsämter oder der Polizei, ihre Befugnisse überschreitet und einem das Leben schwer macht. Hier kann ich in jedem Verfahrensstadium, also bei der Abwehr rechtswidrigen Handelns, bei der Antragstellung, im Widerspruchsverfahren oder auch im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht für Sie tätig werden und Ihnen meine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Prüfer in der juristischen Ausbildung im öffentlichen Recht zur Verfügung stellen.

Eine Schnittmenge findet sich hier schließlich zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, wenn ich beratend, gestaltend oder vor Gericht im Bereich des öffentlichen Dienstrechts, des Beamtenrechts oder des Personalvertretungsrechts tätig werde.

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